Katzenkolonien

Das Gesetz Nr. 281/1991 sowie das Landesgesetz 9/2000 i.g.F. schützen freilebende Katzen.

Um die Anzahl der Tiere in den Katzenkolonien unter Kontrolle zu halten, werden die Katzen gefangen und im Tierheim Sill oder in aderen eigens befähigte Einrichtunen kastriert.

Per tenere sotto controllo il numero degli animali presenti nelle colonie feline gli animali vengono catturati e castrati presso il canile sanitario Sill e altre strutture espressamente abilitate.

Freilebende Katzen werden nach der Kastration im Tierheim wieder an der Ort gebracht, wo sie aufgelesen wurden und wieder frei gelassen. Die Katzen werden bei dieser Gelegenheit auch untersucht, um den allgemeinen Gesundheitszustand der Katzenkolonie aus welcher sie stammen, zu überprüfen. Bevor die Tiere zurückgebracht werden, werden sie gekennzeichnet, um ein Erneutes einfangen zu vermeiden.