Hunde tiergerecht kaufen
Haben Sie vor einen Hund als Haustier an zu schaffen oder jemandem zu schenken? Hier finden sie einen Ratgeber, um gut auf den neuen Hausgenossen vorbereitet zu sein und um zu vermeiden, unbewusst tierquälerischen Welpenhandel zu fördern.
Wenn Sie Tiere wirklich lieben, sollten Sie vor dem Ankauf wissen, dass gerade der Welpe, den Sie in einem Geschäft oder in einer Wanderausstellung ausgestellt gesehen haben, einer von jenen sein könnte, die frühzeitig - im Alter von nur wenigen Wochen - der Hundemutter entrissen worden sind.
ALSO WAS TUN?
Hier einige Ratschläge, um ein Hundebesitzer zu werden, ohne unbewusst den skrupellosen Handel mit Welpen zu unterstützen. Gleichzeitig erhalten Sie dadurch eine gewisse Sicherheit, ein gesundes Tier zu bekommen, mit dem Sie lange Freude haben werden.
Vor jeder anderen Überlegung über die Anschaffung, sollten Sie sich als zukünftiger Hundebesitzer ein paar Fragen stellen und gut darüber nachdenken:
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Möchte ich selber diesen Hund oder nehme ich das Tier, um es Kindern oder anderen Familienmitglieder zu schenken? Eltern tragen in jedem Fall die Verantwortung für das Tier, das Minderjährigen geschenkt wird.
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Gibt es Kinder (wie alt?) in der Familie oder könnte ein Neugeborenes dazu kommen?
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Wie viel Zeit kann ich den Hund täglich widmen? Welpen brauchen viel Beschäftigung, Erwachsene Hunde weniger.
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Wie viel Zeit habe ich für Spaziergänge, Spiel, Fellpflege, Tierarztbesuche usw. ?
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Wie lange soll der Hund allein zu Hause bleiben? Ein Welpe kann nicht länger als 2-3 Stunden alleine sein. Der ethische interne Verhaltenskodex vieler britischer Tierschutzorganisationen verbietet oder rät davon ab, erwachsene Hunde zu halten, wenn diese länger als 6 Stunden fortgehend allein bleiben müssen.
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Bin ich bereit für das Tier während der nächsten 15 Jahre zu sorgen und meinen Tagesablauf an den Bedürfnissen des Hundes zu orientieren?
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Kann ich der Hunderasse/dem Hundetyp, die mir gefällt, geeignete Räumlichkeiten, Bewegungsmöglichkeiten und Pflege garantieren?
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Wer wird sich hauptsächlich um das Tier kümmern? Gibt es andere Personen (Erwachsene), die bei der Haltung des Hundes mithelfen können, wenn ich selbst verhindert bin?
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Hat die spezifische Rasse genetische Probleme, Veranlagungen zu bestimmten Krankheiten?
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Kenne ich das ursprüngliche Zuchtziel der Rasse (Arbeit, Jagd, usw.) und kann ich die damit verbundenen Bedürfnissen des Hundes erfüllen?
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Wo wird der Lebensort des Hundes sein (im Haus, außerhalb, Art der Unterbringung)? Ist der Hund daran gewöhnt und dafür geeignet?
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Sind bereits andere Haustiere anwesend?
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Bin ich in der Lage die Kosten für Haltung, tierärztliche Behandlungen und anderes zu tragen?
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Habe ich an die Urlaubszeit und an das Reisen mit dem Tier gedacht?
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Habe ich daran gedacht ein Hund aus dem Tierheim zu adopterien, bevor ich einen kaufe.
DIE PASSENDE RASSE IST GEFRAGT – DER PASSENDE CHARAKTER
Erkundigen Sie sich nach der Hunderasse, die zu Ihrem Lebensstil passt und für Ihre spezielle Situation geeignet ist.
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Sprechen Sie mit einem Tierarzt, mit anderen Fachleuten oder mit Vereinigungen zum Schutz der jeweiligen Rasse.
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Holen Sie Information ein, lesen sie Fachbücher und gehen Sie auf spezifische Internetseiten
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Lassen Sie sich nicht von den ästhetischen Eigenschaften einer bestimmten Rasse oder durch eine flüchtige Modeerscheinung verleiten.
WO FINDE ICH EIN TIER ?
WENDEN SIE SICH AN VERANTWORTUNGSVOLLE ZÜCHTER UND TIERHEIME
Wenn Sie im Tierheim auch nach mehrmaliger Nachfrage nichts Passendes gefunden haben sollten, wenden Sie sich an einen vertrauenswürdigen Züchter. Er zeichnet sich auch dadurch aus, dass er vor dem Verkauf des Welpen daran interessiert sein wird, wie Sie den Hund halten werden und hinterfrägt wo sein Welpe landen wird. Auch ein verantwortungsvoller Mitarbeiter eines Tierheims würde in ähnlicher Weise vorgehen.
Außerdem wird ein seriöser Züchter Ihnen anbieten, auch nach dem Kauf noch mit Ihnen in Kontakt zu bleiben, um eventuell auftretende Fragen klären zu können, bzw. die Entwicklung des Hundes mit zu verfolgen. Er wird jedenfalls den Welpen vor der Abgabe mittels Mikrochip identifizieren lassen.
Er wird ohne weiteres zulassen, dass sie sich in der Zucht genau umsehen und selbst prüfen können, dass Haltung und Aufzucht der Welpen auf korrekter Weise abläuft. Sie sollten die Eltern - wenigstens die Mutter - der Welpen sehen dürfen. Es ist auch vorteilhaft das Verhalten des Welpen in Anwesenheit der anderen Wurfgeschwister zu beurteilen. Lassen sie sich eventuell von einer fachkundigen Person begleiten, es handelt sich immerhin um eine wichtige Entscheidung, die Ihr Leben für Jahre beeinflussen wird. Vergessen Sie nie, das Umfeld prägt den Welpen in den ersten Lebensmonaten entscheidend.
Es ist keine gute Idee einen Welpen als Überraschung nach Hause zu nehmen. Suchen Sie das Tier gemeinsam mit ihren Familienmitglieder aus, aber bedenken Sie, dass die Erwachsenen als erste einverstanden und glücklich über die Anschaffung sein müssen. Auch wenn der Hund ein Wunsch der Kinder ist, sind Eltern für die liebevolle Pflege und angemessene Erziehung des Tieres verantwortlich und letztendlich wird die tägliche Arbeit mit dem Hund auf sie zurückfallen.
DIE PSYCHISCHE UND PHYSISCHE GESUNDHEIT DES WELPEN AN ERSTER STELLE
Es ist verboten Welpen vor der 8. Lebenswoche von der Mutter zu trennen, warten Sie geduldig ab, bis Sie den Welpen nach Hause bringen dürfen. Dieser Zeitabschnitt ist extrem wichtig für eine korrekte Sozialisierung des Hundes und erlaubt das mindest notwendige Erfahrungsspektrum zu erlernen, um eine ausgeglichene psychische Entwicklung sicherzustellen.
In seinen Wachphasen muss der Welpe freundlich, munter, verspielt sein und nicht ängstlich, zurückgezogen oder aggressiv gegenüber Fremden wirken.
Hier einige gesundheitliche Hinweise, die bei der Anschaffung eines jeden Welpen berücksichtigt werden sollten. Kontrollieren Sie genau, dass das Tier sauber und gut ernährt ist (nicht mager und mit aufgeblähten Bauch). Das Tier und seine Gescwister dürfen ausserdem nicht :
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schmutzige und verkrustete Näschen
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schmutzige Ohren
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tränende Augen
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Schmutzkrusten auf dem Fell
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Flöhe oder andere äusserliche Parasiten aufweisen
HUNDE NIE AUF MUSTERSCHAUEN, MÄRKTEN ODER MESSEN KAUFEN ODER IM INTERNET BESTELLEN UND SICH AUF EINEM PARKPLATZ AUSHÄNDIGEN LASSEN
Es ist davon abzuraten, Welpen auf Märkten und Messen oder ähnliche zu erwerben: bei diesen Veranstaltungen, wo viele Tiere aus verschiedenster Herkunft zusammen kommen, breiten sich ansteckende Krankheiten besonders leicht aus.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben einen Züchter zu besuchen und ein junges Tier in einer Tierhandlung kaufen müssen, dann sollten sie um die genauen Daten seiner Herkunft bitten und diese überprüfen (jeder seriöse Züchter verfügt heute über eine Internet Homepage).
ZWEI WORTE ÜBER DIE DOKUMENTE, DIE FÜR JEDEN HUND NOTWENDIG SIND
Der Züchter ist gesetzlich verpflichtet (für die Autonome Provinz Bozen-Südtirol siehe das Dekret der Landesveterinärdirektors Nr. 1320 vom 05.06.2003) seine Welpen mit Mikrochip zu versehen. Kaufen Sie KEINEN Welpe ohne diese Identifizierung, sie könnten selbst eine Verwaltungsstrafe für diese Unterlassung zahlen müssen oder für den Zukauf eines Tieres mit unbekannter Herkunft zur Verantwortung gezogen werden.
Der Welpe sollte über einen Impfpass verfügen, welcher außer dem exakten Geburtsdatum auch die Vermerke über Behandlungen gegen Parasiten sowie über die von einem Tierarzt vorgenommenen Impfungen aufweist.
Hunde, die aus dem Ausland importiert werden müssen einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut aufweisen, sowie auch Hunde, die aus Regionen Italiens oder im Landesgebiet geholt wurden und noch nicht geimpft sind.
Falls der Hund aus Italien stammt, muss er ein Bescheinigung über die erfolgte Eintragung im Hunderegister des Ursprungsortes besitzen, bzw. wenn er aus dem Ausland kommt, einen vollständig ausgefüllten Heimtierpass besitzen.
NEUE, STRÄNGERE GESETZEBESTIMMUNGEN
Gesetze zu Tierschutz existieren (Gesetz Nr. 189/2004 gegen die Misshandlung von Tieren und GvD. 151/2007 zur Umsetzung einer EG Richtlinie zum Tierschutz während des Transports), der Handel entgeht aber oft den amtlichen Kontrollen
Kürzlich hat das Parlament durch das Gesetz Nr. 201/2010 die EU Konvention zum Schutz der Heimtiere ratifiziert. Es wurde auch eine neue Strafe eingeführt: für den illegalen Handel mit Tieren, insbesondere von Welpen. Für die wiederholte, bzw. organisierte Einfuhr von Heimtieren, welche nicht identifiziert und nicht von den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen, bzw. vom Heimtierpass begleitet sind, werden Haftstrafen von 34 Monaten und eine Geldstrafe von 3.000 bis 15.000 € verhängt. Das Parlament hat auch die Strafen wegen Tötung oder Misshandlung von Tieren verschärft, mit Haftstrafen von 4 Monaten bis zu 2 Jahren, bzw. von 3 bis 18 Monaten, oder Verwaltungsstrafen von 5000 bis 30000 Euro.
In der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sind die Tiere darüber hinaus durch das Landestierschutzgesetz Nr. 9 vom 15. 05. 2000, welches weitere Vorschriften zur Haltung und Pflege von Tieren vorsieht, geschützt.
UNSERIOSEN-ILLEGALEN HANDEL VERMEIDEN
In den Ländern aus denen die Welpen stammen, werden sie Einrichtungen "gezüchtet", die zahlreiche, auch hunderte von Zuchthündinnen beherbergen. Diese sind in kleinsten Zwingern untergebracht und erhalten nur das notwendigsten Futter, um zu überleben. Es handelt sich um die sogenannten „Welpenfabriken“.
Haben die Welpen ein Alter von 30- 40 Tagen erreicht, werden sie auf Lastwagen oder Autos massenweise aufgeladen und nach Italien befördert. Die Reise kann viele Stunden, sogar Tage dauern. Die Welpen werden wie Seifen in Kartons oder Kisten gepackt und transportiert, im Dunkeln, ohne Wasser, Nahrung, Luft, in eisiger Kälte im Winter, in glühender Hitze im Sommer. Sie werden dann bis zu einem Preis weiterverkauft, der auch zehn mal höher sein kann, als der Wert im Ursprungsland.
Laut Fachliteratur werden auf diese Weise im Jahr an die 50.000 Tiere importiert, mit einem Geldumsatz von mindestens 300 Millionen Euro.
Die EU-Verordnung Nr. 998/2003 vom 26 Mai 2003 „bezüglich der gesundheitspolizeilichen Bedingungen, die für die nicht kommerziellen Bewegungen von Heimtieren gelten, und die die Richtlinie des Rates 92/65/EG abändert“ hat die Ausweispflicht für Katzen, Hunde und Frettchen eingeführt. Alle Welpen, die nach dem 03.07.2 0 11 geboren sind, müssen in allen EU Ländern ausschließlich durch Mikrochip identifiziert werden.
Die illegal gehandelte Welpen werden fast immer von einem Pass begleitet, diese Dokumente sind jedoch oft unvollständig ausgefüllt (z.B. ohne Name des vorherigen Besitzers, unwahrscheinliches Geburtsdatum usw.).
Das Alter dieser Welpen ist meist jünger als, das offiziell angegebene, ihr Gesundheitszustand ist durch die furchtbaren Transportbedingungen beeinträchtigt, die Impfungen sind nur durch die angehefteten Produktetiketten angegeben, können aber nicht bestätigt werden, wenn der Immunstatus des Tieres durch eine Antikörperbestimmung im Blut überprüft wird.
Viele der Kleinen sterben während des Transports oder in den ersten Tagen nach der Ankunft. am Bestimmungsort.
Die Transporteure, Importeure und Händler sind skrupellos und bestimmt, auf jede Weise, legal oder illegal, den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen. Sie bezahlen die Welpen am Ursprungsort so wenig, dass sie durch den Verkauf der überlebenden die Verluste ausgleichen.
Die Sterblichkeit ist mindestens so hoch wie der Preis, den unwissende Käufer bezahlen, in der Meinung günstig einen Rassehund anzuschaffen. Diese verlassen sich dabei auf Treffpunkte und Übergaben an Autobahnraststätten, auf Hauslieferungen nach Kontakte über e.mail oder Handy.
Für die überlebenden Welpen geht die Qual weiter. Häufig erkranken sie, weil sie nicht korrekt geimpft und entwurmt worden sind. Sie leiden an viraler Gastritis, an Staupe, an Parasiten und anderen leicht übertragbare Krankheiten, oft mit tödlichen Folgen.
RASSETIERE UND STAMMBAUM
Es kommt vor, dass die Käufer eines Rassetieres erst nach dem Kauf um den Stammbaum ansuchen. Oft werden sie dafür nochmals zur Kasse gebeten. Bei Rassetieren muss jedoch der Stammbaum schon vom Züchter angefordert und mitsamt dem Hund ausgehändigt werden. Ein Rassehund wird bei der Geburt in die Stammbücher eingetragen und für eine regelmäßig eingetragenen Hund muss daher kein Extrahonorar entrichtet werden, um den Stammbaum zu erhalten, mit Ausnahme eventueller Versandkosten. Wenn der Hund ein Rassehund und eine Stammbau hat, muss die Mikrochipnummer mit der im Stammbau eingetragenen Nummer übereinstimmen. Auch die Geburtsdaten auf dem Stammbaum und auf dem Sanitätsausweis müssen exakt übereinstimmen. Wenn dem nicht so ist, könnte der Stammbaum bzw. der Impfpass einem anderen Tier gehören.
GARANTIE AUCH FÜR TIERE
Es klingt zwar nicht sehr angebracht, im Zusammenhang mit dem Kauf eines Tieres von Garantierechten zu sprechen. Dennoch hat der Gesetzgeber im Gesetz zum Garantierecht auch einen Artikel zum Kauf von Tieren eingefügt. Im Artikel 1496 des Zivilgesetzbuches heißt es wörtlich: "“Beim Kauf von Tieren wird die Gewährleistung wegen Mängeln von den Sondergesetzen oder, wenn solche fehlen, von den örtlichen Gebräuchen geregelt. Wenn auch diese nichts bestimmen, sind die vorhergehenden Vorschriften zu beachten.“ (Art. 1490 ff. ZGB).
Im Klartext heißt das, dass ein Tier, welches nach dem Kauf erkrankt und zwar nachweislich an einer Krankheit, die bereits vor dem Kauf angelegt war, für dieses Tier dieselben Garantieregeln gelten, wie für den Kauf eines Artikels.
WICHTIGE INFOS
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Kauf eines jungen Hundes diesen beim Tierärztlichen Dienst des örtlichen Sanitätsbetriebes melden müssen, damit er vom Namen des Züchters auf ihren Namen umgeschrieben und in die Landesdatenbank registriert werden kann. Wenden Sie sich bitte an den Tierärztlichen Dienst ihres Gesundheitsbezirkes. Jegliche zukünftige Abänderung, die den Hund betrifft (Abgabe, Tod, Wohnortwechsel) muss gemeldet werden. Für die nicht Beachtung dieser Bestimmungen sind Vewaltungsstrafen vorgesehen.
TARIFE
ZÜCHTER: Mikrochipkennzeichnung des Welpen und Ersteintragung in die Tiermeldedatei, inkl. Heimtierausweis 20 €
NEUER HUNDEHALTER:Besitzerwechsel, ev. Registrierung von Hunden aus anderen Regionen/Ausland 10 €
WEITERE PAPIERE:
Ausstellen eines Hundepasses 20 €
Duplikat des Ausweises 30 €
TOLLWUT IMPFUNG
Alle Hunde, die sich im Landesgebiet aufhalten müssen eine gültige Tollwutimpfung aufweisen. Welpen können ab dem Alter von drei Monaten gegen Tollwut geimpft werden. Nach der Erstimpfung oder falls der Hund geimpft wird nachdem die vorherige Impfung verfallen ist (je nach Impfstofftyp nach einem oder zwei Jahren) müssen 21 Tage vergehen bis der Hund wirksam immunisiert ist und die Impfprophylaxe als gültig angesehen wird.
MIT DEM HUND INS AUSLAND
Jedes Land hat unterschiedliche Bestimmungen über die Einfuhr von Hunden in das eigene Gebiet. Damit er ins Ausland reisen kann, muss ein Hund in jedem Fall einen internationalen Pass und eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Wenden Sie sich an den Tierärztlichen Dienst ihres Gesundheitsbezirkes.
NÜTZLICHE ADRESSEN
Falls Sie noch offene Fragen vor dem Kauf eines Welpen haben, können Sie bei verschiedenen Einrichtungen in Südtirol Informationen einholen:
TIERÄRZTLICHER DIENST DES SANITÄTSBETRIEBES
Gesundheitsbezirk Bozen
Bozen, Laura Conti Str. 4, Tel. 0471 635161
Montag - Freitag: 09.00-12.00 / 14.30 – 16.00
Sanitärer Hundezwinger-Tierheim Sill
Bozen, Sill 9, Tel. 0471-329800
Montag - Freitag: 14.30-16.30
Aussenstellen:
Gesundheitsbezirk Meran
Tel. 0473-222236
Gesundheitsbezirk Brixen
Tel. 0472-801230
Gesundheitsbezirk Bruneck
Tel. 0474-586550
GEMEINDE BOZEN
Schalter für die Rechte der Tiere
Gumergasse 7, Tel. 0471 997435



















